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Annerkennung für den Pfadfinderförderverein im Jugendhilfeausschuß

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Als „Freier Träger der Jugendhilfe“ nach Paragraph 75 SGB VIII“ wurde der Pfadfinderförderverein „Fritz Riebold“ e.V. auf der Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Gotha am 22. September 2005 anerkannt.

Nachdem im Jahr zuvor diese Anerkennung auf 12 Monate befristet vergeben wurde, kann sich der Verein nun über die dauerhafte Anerkennung freuen. Offen war zuvor die Frage, inwiefern ein Verein mit dem Namensbestandteil „Förderverein“ diese Anerkennung erhalten darf. Das Landesjugendamt Thüringen stellte daraufhin klar, dass es bei den Kriterien nicht auf den Namen des Vereins, sondern auf den Inhalt und die Arbeit ankommt. Nach einem Rückblick über die bisher geleistete Arbeit des Vereins, wurde diesem dann mit großer Mehrheit die Anerkennung als „Freier träger der Jugendhilfe“ durch die Jugendhilfeausschußmitglieder ausgesprochen.